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Straßenreinigungsgebühr


Leistungsbeschreibung

Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

Für die maschinelle Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege erhebt die Samtgemeinde Werlte eine Gebühr von den Eigentümern der Grundstücke, die an die zu reinigende Straße grenzen.

Die Veranlagung der Gebühr erfolgt durch die Finanzabteilung im Rahmen der Grundbesitzabgabenbescheide.

Bei Problemen oder Rückfragen bzgl. der laufenden Straßenreinigung nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder wenden sich bitte direkt an einen der Ansprechpartner.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Straßenreinigungssatzung