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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung


Leistungsbeschreibung

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein zeitlich begrenztes Dokument, das bestätigt, dass Sie keine offenen Verbindlichkeiten haben und in der Vergangenheit steuerlich korrekt gehandelt haben. Dabei dürfen zum Beispiel keine ausstehenden Forderungen bezüglich der Gewerbesteuer oder Grundbesitzabgaben existieren. Ihr Wohnsitz oder der Sitz Ihrer Firma muss sich zudem im Gebiet der Samtgemeinde Werlte befinden.

Die wesentlichen Gründe für die Ausstellung sind eng mit einer gewerblichen Tätigkeit verbunden. In der Gewerbeordnung sowie den spezifischen gewerberechtlichen Gesetzen, etwa dem Gaststättengesetz, gibt es zahlreiche Beschränkungen hinsichtlich der Zulassung.

Zu den erlaubnispflichtigen Gewerben zählen unter anderem solche, für die eine rechtsgültige persönliche Genehmigung erforderlich ist, wie eine Gaststättenerlaubnis oder eine Genehmigung gemäß § 34 c Gewerbeordnung. Nur mit der Erteilung dieser Genehmigungen erlangt der Antragsteller das Recht, das Gewerbe zu betreiben.

Für die Erlaubnis zur Ausübung eines solchen Gewerbes benötigen Sie in der Regel eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Die Bescheinigung wird Ihnen per Post zugeschickt.

Im Rahmen des Steuergeheimnisses kann die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nur dem Steuerpflichtigen selbst ausgehändigt werden; Dritten darf sie nur mit dessen Zustimmung überreicht werden.