Wahlscheinantrag (Briefwahl) zur Kommunalwahl
Wahlscheinantrag (Briefwahl) zur Kommunalwahl
Leistungsbeschreibung
Bis zum 09.09.2026 10:00 Uhr können für folgende Wahlen Briefwahlunterlagen online beantragt werden
- Kommunalwahlen 2026
Alternativ können Sie selbstverständlich wie bisher die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Samtgemeinde Werlte (Poststraße 1, 49757 Werlte) beantragen. Die persönliche Briefwahl für die Kommunalwahlen kann bis Freitag, 11. September 2026 13:00 Uhr, durchgeführt werden.
Die Versendung oder persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen erfolgt ab dem 02.08.2026.
Es können nur Briefwahlunterlagen von Wahlberechtigten angefordert werden, die im Wählerverzeichnis der Samtgemeinde Werlte bzw. der jeweiligen Mitgliedsgemeinden eingetragen sind.
Voraussetzungen
Wahlberechtigt (so genanntes aktives Wahlrecht) sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und
- seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis für die Wahl des Kreistags),
- nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Das Wählerverzeichnis wird von der Samtgemeinde Werlte geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern sie nicht vergessen haben, sich in ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden!