Nutzung des Wappens & Logos der Samtgemeinde Werlte
Nutzung des Wappens & Logos der Samtgemeinde Werlte
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Eine Genehmigung zur Nutzung von Namen, Wappen oder Logos wird nur auf schriftlichen, formlosen Antrag hin erteilt. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
• Name und Anschrift des Antragstellers
• Angabe des gewünschten Wappens oder Logos
• Informationen zur geplanten Nutzung: Art, Form, Zeitraum sowie Anzahl der Verwendungen
Die Genehmigung wird im Einzelfall erteilt, ist in der Regel zeitlich befristet, zweck- bzw. projektbezogen und kann jederzeit widerrufen werden.
Die Nutzung des Wappens und Logos ist kostenfrei.