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Nutzung des Wappens & Logos der Samtgemeinde Werlte


Leistungsbeschreibung

Eine Genehmigung zur Nutzung von Namen, Wappen oder Logos wird nur auf schriftlichen, formlosen Antrag hin erteilt. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

•    Name und Anschrift des Antragstellers
•    Angabe des gewünschten Wappens oder Logos
•    Informationen zur geplanten Nutzung: Art, Form, Zeitraum sowie Anzahl der Verwendungen

Die Genehmigung wird im Einzelfall erteilt, ist in der Regel zeitlich befristet, zweck- bzw. projektbezogen und kann jederzeit widerrufen werden.
Die Nutzung des Wappens und Logos ist kostenfrei.