Anzeige Pyrotechnikverkauf gem. §14 Sprengstoffgesetz – Vertrieb pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerkskörper) der Klassen I und II
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Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Um in den Silvestertagen Pyrotechnik verkaufen zu dürfen, sind alle Verkaufsstellen dazu verpflichtet, diesen Verkauf vorher anzuzeigen.
Hier können Sie Ihre Verkaufsstelle (z.B. Supermarkt, etc.), für den Verkauf von Pyrotechnik der Klassen I und II an den dazu zugelassenen Tagen, anzeigen.
Füllen Sie hierzu bitte das auf dieser Seite zu findende Formular aus. Ein aktuelles Merkblatt wird Ihnen zusammen mit unserer Rückmeldung übersendet.