Einebnungsauftrag für eine Grabstätte / -stelle
Einebnungsauftrag für eine Grabstätte / -stelle
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
In der Stadt Werlte gibt es zwei Friedhöfe, die durch die Mitarbeiter der Samtgemeinde Werlte verwaltet werden.
Hier haben Sie als nutzungsberechtigte Person einer auf den Friedhöfen „Meyerhof“ und „Bürgerpark“ gelegenen Grabstätte die Möglichkeit, diese auf Ihren Wunsch hin einzuebnen.
Eine Frist, ab wann Sie eine Grabstätte nach einer Beisetzung einebnen können, gibt es nicht. Somit ist es Ihnen jeder Zeit möglich, aufgrund z.B. mangelnder Zeit zur Grabpflege, die Grabstätte einzuebnen.
Die hiermit verbundenen Kosten können je nach Art der Grabstätte variieren. Sobald der ausgefüllte Antrag bei uns eingegangen ist, wird durch uns der zuständige Friedhofsmitarbeiter beauftragt, die Einebnung durchzuführen.
Wir bitten Sie Wertgegenstände die Sie behalten möchten, vor Abgabe des Antrages von der Grabstätte zu entfernen.