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Wahlscheinantrag (Briefwahl) zur Bundestagswahl


Leistungsbeschreibung

Bis zum 19.02.2025 10:00 Uhr können für folgende Wahlen Briefwahlunterlagen online beantragt werden

  • Bundestagswahl

Alternativ können Sie selbstverständlich wie bisher die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Rathaus der Samtgemeinde Werlte beantragen. Die persönliche Briefwahl im Rathaus für die Bundestagswahl kann bis Freitag, 21. Februar 15 Uhr, durchgeführt werden.

Die Versendung oder persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl erfolgt ab dem 10.02.2025.

Es können nur Briefwahlunterlagen von Wahlberechtigten angefordert werden, die im Wählerverzeichnis der Samtgemeinde Werlte bzw. der jeweiligen Mitgliedsgemeinden eingetragen sind.

Wahlberechtigt sind diejenigen, die

  • Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind und 
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und 
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Wahlberechtigt (durch Antrag bis zum 02.02.2025) sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie

  • nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Ausgeschlossen vom aktiven Wahlrecht sind die Personen, die infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.