Wahlscheinantrag (Briefwahl) zur Europawahl
Wahlscheinantrag (Briefwahl) zur Europawahl
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Bis zum 05.06.2024 23:59 Uhr können für folgende Wahlen Briefwahlunterlagen online beantragt werden
- Europawahl
Alternativ können Sie selbstverständlich wie bisher die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Rathaus der Samtgemeinde Werlte beantragen. Die persönliche Briefwahl im Rathaus für die Europawahl kann bis Freitag, 07. Juni 18 Uhr, durchgeführt werden.
Die Versendung oder persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Europawahl erfolgt ab dem 13.05.2024.
Es können nur Briefwahlunterlagen von Wahlberechtigten angefordert werden, die im Wählerverzeichnis der Samtgemeinde Werlte bzw. der jeweiligen Mitgliedsgemeinden eingetragen sind.
Voraussetzungen
Sie können an der Europawahl teilnehmen, wenn Sie am Tag der Wahl wahlberechtigt sind.
Wahlberechtigt ist, wer
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt
- das 16. Lebensjahr vollendet hat (für die Wählbarkeit muss weiterhin am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet sein)
- in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält
- sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger)