Antrag auf Erwerb eines Bauplatzes
Antrag auf Erwerb eines Bauplatzes
Antrag auf Erwerb eines Bauplatzes
Während einer wunderschönen Fahrradtour sind Sie an einem Baugebiet vorbei gefahren? Sie möchten sich in Werlte sesshaft machen? Sie möchten sich den Traum von einem Eigenheim verwirklichen?Dann stellen Sie einen Antrag auf Erwerb eines Bauplatzes.
Wenden Sie sich gerne online an uns und beantragen Sie den Erwerb eines Bauplatzes. Einfach und unkompliziert über das Openrathaus mit ihrer BundID anmelden.
Formular ausfüllen und abschicken! Durch die Verwendung Ihres Servicekontos können wir uns für Rückfragen zu Ihrer Meldung an Sie wenden und Sie über den Bearbeitungsverlauf informieren.
Vielen Dank!
Voraussetzungen
- Ich/Wir bin/sind nicht Eigentümer oder Erbbauberechtigter eines mit Wohn- oder Mischbebauung bebauten oder bebaubaren Grundstückes bzw. von Eigentumswohnung(en).
- Ich/Wir habe/haben noch nie einen Bauplatz, ein Haus oder ein Erbbaurecht von der Stadt Werlte erhalten.
- Darüber hinaus erkläre ich verbindlich, dass meine Ehefrau/ mein Ehemann/ meine Freundin/ mein Freund ebenfalls nicht im Besitz von den unter Nummer 1 und 2
genannten Eigentum ist. - Ich/Wir bestätige/n, dass ich/wir die Vergabekriterien für städtische Baugrundstücke der Stadt Werlte ausdrücklich anerkenne/n. Rechtsansprüche gegenüber der Stadt Werlte sind ausgeschlossen.
- Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns hiermit ausdrücklich, innerhalb von drei Jahren ab Vertragsschluss das Grundstück mit einem fertiggestellten Wohnhaus zu bebauen.
- Des Weiteren verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, das Wohnhaus unmittelbar nach Fertigstellung mindestens sieben Jahre selbst zu bewohnen.
- Mir/uns ist bekannt, dass in dem zu errichtenden Haus neben der Hauptwohnung lediglich eine Einliegerwohnung geschaffen werden darf. Die Nutzfläche der Einliegerwohnung darf maximal 1/3 der Gesamtnutzfläche betragen. Der Bau weiterer Wohnungen ist nicht zulässig.
- Mir/Uns ist bekannt, dass die Bewerbung mit der Zahlung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € verbunden ist
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 €