Antrag auf Abnahme eines Wasserzwischenzählers
Antrag auf Abnahme eines Wasserzwischenzählers
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Hiermit wird die Abnahme des Wasserzwischenzählers für die o.g. Verbrauchsstelle beantragt. Der Wasserzwischenzähler misst die Wassermengen, die nachweislich nicht in die Schmutzwasserkanalisation und damit in die Abwasserbeseitigungsanlage der Samtgemeinde Werlte gelangen (z. B. Gartenbewässerung).
Der Zähler muss frostsicher untergebracht und fest mit der Hausinstallation verbunden sein, so dass er verplombt werden kann. Weiterhin ist der Zähler so anzubringen, dass er problemlos durch den Wasserzählerableser zugänglich ist und abgelesen werden kann. Der Einbau des Wasserzwischenzählers darf nur von zugelassenen Installationsunternehmen (§ 12 AVB Wasser V) vorgenommen werden. Weiterhin sind die Bestimmungen des Eichgesetzes zu berücksichtigen. Für Installation, Unterhaltung und Nacheichung des Zwischenzählers hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Die Absatzmenge des Zwischenzählers kann erst mit der Abnahme berücksichtigt werden.