Abmeldung ins Ausland
Abmeldung ins Ausland
Textblöcke ein-/ausklappenWer ins Ausland verzieht, ist verpflichtet sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden.
Hat eine Person mehrere Wohnungen und gibt eine davon auf, kann die Abmeldung bei jeder für diese Person zuständigen Meldebehörde erklärt werden.
Leistungsbeschreibung
Mit diesem Online-Service können Sie ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Abmeldung einschließlich der Ausstellung der amtlichen Abmeldebestätigung ist gebührenfrei. Verspätete Abmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
2 Wochen nach Auszug.