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Abmeldung ins Ausland


Wer ins Ausland verzieht, ist verpflichtet sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden.
Hat eine Person mehrere Wohnungen und gibt eine davon auf, kann die Abmeldung bei jeder für diese Person zuständigen Meldebehörde erklärt werden.

Leistungsbeschreibung

Mit diesem Online-Service können Sie ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden.

Die Abmeldung einschließlich der Ausstellung der amtlichen Abmeldebestätigung ist gebührenfrei. Verspätete Abmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.