Meldung von Eichenprozessionsspinnern
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Meldung von Eichenprozessionsspinnern
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Ab Anfang Mai bis Mitte August, ist im gesamten Stadtgebiet mit einem Auftreten von Raupen bzw. Raupennestern des Eichenprozessionsspinners (EPS) zu rechnen.
Für die Entfernung der Nester und Raupen des Eichenprozessionsspinners ist auf öffentlichen Flächen die Gemeinde und auf privaten Grundstücken der jeweilige Eigentümer zuständig.
Geschulte Mitarbeiter des Bauhofes führen ab Anfang/Mitte Mai gezielte Kontrollen der Eichen auf öffentlichen Flächen und an städtischen Einrichtungen durch. Wenn Sie einen Eichenprozessionsspinner-Befall auf einer öffentlichen Fläche bemerken und vermuten, können Sie diesen über ein neu eingerichtetes Online-Meldeverfahren der zuständigen Stelle melden. Eine Meldepflicht besteht aber grundsätzlich nicht.
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